Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;AVG §59 Abs3;KflG 1952 §4 Abs1 Z3;KflG 1952 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Anträge auf Aufhebung eines Bedienungsverbotes bezüglich bestimmter Haltestellen entlang einer Kraftfahrlinie und auf Genehmigung eines zusätzlichen Kurspaares für diese Kraftfahrlinie bilden keine untrennbare Einheit, die die Behörde verpf... mehr lesen...