Entscheidungsgründe: Nach Ablegung der Lehramtsprüfung wurde der Kläger mit Erlaß des Landesschulrates für Salzburg zur Einführung in das praktische Lehramt für die Zeit vom 14. September 1981 bis 31. August 1982 als Probelehrer an der Höheren Technischen Lehranstalt in Hallein zugelassen. Mit Bescheid des Landesschulrates vom 15. Oktober 1981 wurde dem Kläger ein monatlicher Probelehrer-Ausbildungsbeitrag von 70 % der Entlohnungsgruppe l 1 in Höhe von S 8.803,90 brutto gewährt. O... mehr lesen...