Entscheidungsgründe: Der in Ägypten geborene Kläger ist seit 1997 österreichischer Staatsbürger. Er ist der deutschen Sprache mächtig, bekennender Moslem, übt das Freitagsgebet in einer Moschee aus und verfolgt keinerlei radikal-islamische oder terroristische Ziele. Eine wegen des Vergehens nach § 104 Abs 1 FrG erstattete Anzeige wurde am 31. 10. 2001 gemäß § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt. 1999 wurde er wegen des Vergehens nach § 88 Abs 1 StGB, dem ein Verkehrsunfall zugrundelag, an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in der
Begründung: seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass "der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig" sei, und hat dies damit begründet, dass die Entscheidung nicht von einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 46 Abs 1 ASGG abhänge und keiner der begünstigten Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliege. Wenngleich auf Grund eines offenkundigen Versehens ein ausdrücklicher Ausspruch in... mehr lesen...