Beachte Die Auferlegung der Sachverständigenkosten im Berufungserkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 13.06.2001, Zahl 2000/10/057-11, wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 15.09.2004, Zahl 2001/09/0181-6, bestätigt. Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 1 DMSG ist neben der Geldstrafe für den Fall, dass die im Abs 6 vorgesehene Wiederherstellung nicht verfügt oder die zwar verfügte Wiederherstellung vorsätzlich trotz förmlicher Mahnung nicht vorgenommen wird, auf eine Wertersa... mehr lesen...