GZ: DSB-D213.547/0005-DSB/2017 vom 1.6.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Diese Entscheidung wurde nicht pseudonymisiert, da datenschutzrechtlich nur staatliche Behörden und Selbstverwaltungskörper betroffen sind. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass eines amtswegigen Prüfverfahrens betreffend Datenübermittlung durch 1) den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, 2) die Bez... mehr lesen...