Begründung: Der Bw ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-GmbH. Anläßlich einer Kontrolle der Baustelle Wien, M-gasse, am 16.5.1994 durch Organwalter des Landesarbeitsamtes Wien, des Magistrates Wien und unter Assistenz von Polizeibeamten wurden - neben dem Berufungswerber (Bw) - zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige bei "Schutträumarbeiten" angetroffen, ohne daß für diese zwei Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung, eine Arbeitserlaubnis oder ein ... mehr lesen...