IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Bergmayr-Mann über die Beschwerde des G.H., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. G.H., MBA, x, A, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 9. Jänner 2017, GZ: Ge20-67-2016, wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 31. Oktober 2017 zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben... mehr lesen...