E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, (in der Folge kurz "BF 1"), seinen Angaben nach mongolischer Staatsangehöriger, reiste gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, D.O. (im Folgenden: "BF 2"; ho. GZ E2 313165-1/2008) illegal nach Österreich ein und stellte am 30.12.2006 einen Asylantrag. Er konnte lediglich einen nationalen mongolischen Führerschein vorweisen, der sich nach Überprüfung als Totalfälschung erwies. Ansonsten konnt... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die "Glaubhaftmachung" wohlbegründeter Furcht setzt aber positiv getroffene Feststellungen seitens der Behörde und somit die Glaubwürdigkeit der "hiezu geeigneten Beweismittel", insbesondere des diesen Feststellungen zugrunde liegenden Vorbringens des Asylwerbers voraus (VwGH 11.06.1997, 95/01/0627; VwGH 19.03.1997, 95/01/0466). Die Glaubhaftmachung hat das Ziel, die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestimmter Tatsachenbehauptungen zu vermitteln. Glaubhaf... mehr lesen...