Entscheidungen zu § 41 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1956/5/16 7Ob174/56

Norm: AVG §41AVG §42EGZPO ArtXXXVII
Rechtssatz: Das Gesetz kennt nicht die Bekanntmachung durch Anschlag oder Zeitungsverlautbarung ohne Verbindung mit der persönlichen Verständigung als Form der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Daraus folgt, daß die im § 42 Abs 1 angeführten Präklusionsfolgen dann nicht eintreten, wenn die persönliche Verständigung unterblieben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1956

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