RS OGH 1956/5/16 7Ob174/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1956
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Norm

AVG §41
AVG §42
EGZPO ArtXXXVII

Rechtssatz

Das Gesetz kennt nicht die Bekanntmachung durch Anschlag oder Zeitungsverlautbarung ohne Verbindung mit der persönlichen Verständigung als Form der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Daraus folgt, daß die im § 42 Abs 1 angeführten Präklusionsfolgen dann nicht eintreten, wenn die persönliche Verständigung unterblieben ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 174/56
    Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 174/56
    Veröff: JBl 1957,214 = ImmZ 1957,145

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034840

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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