Norm
AVG §41Rechtssatz
Das Gesetz kennt nicht die Bekanntmachung durch Anschlag oder Zeitungsverlautbarung ohne Verbindung mit der persönlichen Verständigung als Form der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Daraus folgt, daß die im § 42 Abs 1 angeführten Präklusionsfolgen dann nicht eintreten, wenn die persönliche Verständigung unterblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034840Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008