Rechtssatz: Zum Antrag des Berufungswerbers, dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen, wird folgendes bemerkt: Eine unter bestimmten Voraussetzungen gegebene Verpflichtung zu einer solchen Vorlage besteht für die unabhängigen Verwaltungssenate nicht, da ihre Entscheidungen noch mit "Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts" (Art. 177 EG-Vertrag), nämlich mit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof angefochten werden können (vgl. VwGH vom 5.7.1996, Zl. 96/02/0094). Der Unabhängi... mehr lesen...