Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) ist der Vater des Zweitbeschwerdeführers (im Folgenden: BF2). Am 27.11.2020 stellte der BF1 für sich und als gesetzlicher Vertreter des BF2 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24.02.2022, Zl. 1271649301/201194256, wurden die Anträge des BF1 und des BF2 vom 27.11.2020 auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) ist der Vater des Zweitbeschwerdeführers (im Folgenden: BF2). Am 27.11.2020 stellte der BF1 für sich und als gesetzlicher Vertreter des BF2 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24.02.2022, Zl. 1271649301/201194256, wurden die Anträge des BF1 und des BF2 vom 27.11.2020 auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über die beschwerdeführende Partei (BF) gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung nach Serbien zulässig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 7 FPG wurde ein auf drei Jahre befristetes Einreiseverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Ab... mehr lesen...