Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 ergäbe sich aus dem Umstand, dass gegen die beschwerdeführende Partei ein Strafverfahren wegen näher dargestellter Vorwürfe nach § 70 Abs 1 Z 3 StGB geführt werde, wobei die beschwerdeführende Partei sich im ang... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 02.12.2021 zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der beschwerdeführenden Partei das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen, diese wurde am 30.12.2021 per E-Mail bei der Behörde eingebracht. Die Beschwerde wurde am 07.01.2022 dem Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX 2017 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. In der Folge erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom XXXX 2020 die gegenständliche Säumnisbeschwerde betreffend seinen Antrag vom XXXX 2017. 5. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen: 1. Die nunmehrige mitbeteiligte Partei (eine Privatperson, idF „mP“) stellte mit Schreiben vom XXXX 2019 ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die XXXX (nunmehr die Beschwerdeführerin – idF „BF“). Die BF beantwortete das Auskunftsbegehren mit Schreiben vom XXXX 2019 und ergänzendem Schreiben vom XXXX 2019. Mit Schriftsatz vom XXXX 2019 brachte die mP eine Beschwerde we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), vom 09.11.2020, Zahl: XXXX , wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als faktischer Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto der Primärschuldnerin bei der belangten Behörde für den Zeitraum April 2015 bis September... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: OR DI XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei spätestens am 12.10.2021 zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der beschwerdeführenden Partei das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen, diese wurde am 12.10.2021 mittels E-Mail bei der Behörde eingebracht. Die Beschwerde wurde am 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid des XXXX vom 25.08.2017 wurde das Verfahren bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, welcher vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 19.12.2016, GZ 9 ObA 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 24.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid vom 20.05.2015 wies die XXXX (in der Folge: die Behörde) den Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte die Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid vom 17.09.2015 wies das XXXX ( XXXX , in der Folge: die Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers als unzulässig zurück. 3. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gab das Bundesverwaltungsgericht – nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 2. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 18.10.2021, EU 2021/0005, 0006-1, folgende Fragen gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor: „1) Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er beantragte am 1.4.2010 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 2. Das Finanzamt Innsbruck erließ mit Bescheid vom 26.05.2015, Zl. BMF-00021820/006-PA-WE/2015, die Neufestsetzun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 2. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 18.10.2021, EU 2021/0005, 0006-1, folgende Fragen gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor: „1) Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.04.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.07.2014 abermals die Neufes... mehr lesen...