IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Zurückweisungsbescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 22.03.2023, Zl. VStV/.../2023, mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 20.01.2023 gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den... mehr lesen...