IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Nicole Stemmer über die Beschwerde der Frau AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 12.09.2017, ****, betreffend Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung wegen Verspätung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist... mehr lesen...