Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerden von B U, geb. x, S x, x S gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. Juni 2021, (1) GZ: BHGM/920070025352/20 und (2) GZ: BHGM/920070038826/20, wegen zweier Übertretungen der StVO den BESCHLUSS I. Die Anbringen vom 1. August 2021 werden zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über 1. die Beschwerde des A P, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J und Mag. V GesbR, X, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25.9.2018, GZ: VerkR96-12305-2018, wegen einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes sowie 2. seinen Eventualantrag vom 20.12.2018 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung einer Beschwerde gegen dieses Straferkenntnis de... mehr lesen...