Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 30.03.2006, Zl VK-1346-2006, wurde Herrn I. A., M., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 12.10.2005 von 12.41-13.15 Uhr Tatort: Gemeinde Innsbruck, in der Fallmerayerstraße 1 Fahrzeug: Sonstiges Fahrzeug, XY 1. Sie haben als LenkerIn des genannten Kraftfahrzeuges in der dortigen durch das Vorschriftszeichen gem § 52 Z 13 lit d u lit e StVO gekennzeichneten abgabepflichtigen Kurzparkzone l... mehr lesen...
Beachte Ebenso VwSen-400024 vom 4.6.1991; Verweis auf VwSlg 11473 A/1984. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Beschwerdefrist. Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden. Fristenlauf beginnt ab Kenntnis der Verhängung der Schubhaft bzw. ab dem Wegfall der Behinderung. Beschwerde rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung gegeben wird. Zurückweisung wegen unerstreckbarer Fallfrist. Über d... mehr lesen...