IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter MMag. Dr. Böhm-Gratzl über die Beschwerde der A. B., C.-straße, Wien, vom 16.7.2021 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 16.6.2021, Zl. ... , mit welchem der Einspruch der Beschwerdeführerin vom 12.6.2021 gegen die Strafverfügung vom 21.5.2021 gemäß § 49 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG) als verspätet zurückgewiesen w... mehr lesen...