Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Mag. Ellmer über die Beschwerde von K. Z., vertreten durch Dr. F. V., Rechtsanwalt, X, G., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, vom 3. Jänner 2022, GZ: BHGM/921070047551/21, wegen Übertretungen der Straßenverkehrs-ordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revisio... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerden von B U, geb. x, S x, x S gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. Juni 2021, (1) GZ: BHGM/920070025352/20 und (2) GZ: BHGM/920070038826/20, wegen zweier Übertretungen der StVO den BESCHLUSS I. Die Anbringen vom 1. August 2021 werden zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...