Begründung: I. 1. W A war (aktives) Mitglied der "Freiwilligen Feuerwehr St. M" (FF St. M). Mit Schreiben vom 3. Mai 1984 teilte ihm der Ortsfeuerwehrkommandant der FF St. M mit, daß er ihn "laut §34 (Salzburger) Feuerwehrgesetz", LGBl. 59/1978 (Sbg. FWG) aus der FF St. M ausschließe. In der Folge wurde klargestellt, daß dieses Schreiben als Mitteilung über den beabsichtigten Ausschluß des W A gemäß §4 Abs3 Sbg. FWG (s. unter I.2.) und die von diesem dagegen schriftlich erhobe... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4400 Feuerwehr
Norm: B-VG Art118B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVGEGVG ArtII Abs2 Z26Sbg GdO 1976 17a Abs1Sbg FeuerwehrG §2 Abs2Sbg FeuerwehrG §3 Abs2Sbg FeuerwehrG §4 Abs3Sbg FeuerwehrG §8Sbg FeuerwehrG §10 Abs4Sbg FeuerwehrG §11 Abs2Sbg GdO 1976 §16 Abs2 Z1Sbg FeuerwehrG §32Sbg FeuerwehrG §33Sbg FeuerwehrG §43Sbg GdO 1976 §63 Abs1Sbg GdO 1976 §63 Abs4 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die Klägerin vom Bund die Zahlung eines Betrages von S 2.291,50. Zur
Begründung: bringt sie vor, sie sei am 4. Juni 1981 von dem für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirkspolizeikommissariat davon in Kenntnis gesetzt worden, daß dieses Geldstrafen samt Nebenspesen im Betrage von insgesamt S 2.291,50 bei ihr einzuheben habe. Die Klägerin habe sofort darauf verwiesen, daß die in Frage stehenden Straferkenntnisse der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenAVG §23 Abs7AVG §24 Abs2AVG §24 Abs3AVG §31
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückerstattung von Geldstrafen, die auf Grund nicht wirksam zugestellter Straferkenntnisse eingehoben wurden Entscheidungstexte A 2/... mehr lesen...