Norm: AVG §11AVG §29RLG §23
Rechtssatz: Der Verwaltungsbehörde steht es grundsätzlich nicht frei, ob sie eine Zustellung an eine Person unbekannten Aufenthaltes zu Handen eines vom Gericht zu bestellenden Kurators oder durch öffentliche Bekanntmachung vornehmen will. Eine Ausnahme gilt für das Verfahren nach dem RLG im Hinblick auf dessen § 23. Entscheidungstexte 2 Ob 375/51 Entscheidu... mehr lesen...