Entscheidungsgründe: 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die Klägerin vom Bund die Zahlung eines Betrages von S 2.291,50. Zur
Begründung: bringt sie vor, sie sei am 4. Juni 1981 von dem für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirkspolizeikommissariat davon in Kenntnis gesetzt worden, daß dieses Geldstrafen samt Nebenspesen im Betrage von insgesamt S 2.291,50 bei ihr einzuheben habe. Die Klägerin habe sofort darauf verwiesen, daß die in Frage stehenden Straferkenntnisse der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenAVG §23 Abs7AVG §24 Abs2AVG §24 Abs3AVG §31
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückerstattung von Geldstrafen, die auf Grund nicht wirksam zugestellter Straferkenntnisse eingehoben wurden Entscheidungstexte A 2/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Gegen die Beschwerdeführerin wurde von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien Anzeige wegen vorschriftswidrigen Haltens und Parkens (23 Abs2 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. 159/1960 idgF) erstattet. Ein von der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße an die Beschwerdeführerin gerichteter Beschuldigten-Ladungsbescheid vom 2. August 1976 wurde, da die Beschwerdeführerin beim ersten und zweiten ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §23 Abs7AVG §24 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; Entzug des gesetzlichen Richters durch Berufungsbescheid, da keine wirksame Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides nach §24 Abs2 iS des §24 Abs3 und des §23 Abs7; Entscheidungstexte B 351/78 Entsch... mehr lesen...