Norm: ABGB §1295 IIf2ABGB §1295 IIf4ABGB §1311 IIcAVG §19 Abs3AVG §50StPO §150VStG §24ZPO §326 Abs2ZPO §333 Abs3
Rechtssatz: Die die Erscheinenspflicht und Aussagepflicht der Zeugen normierenden Vorschriften des zivilgerichtlichen und strafgerichtlichen Verfahrens sowie der Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind, wenn und insoweit es in diesen Verfahren (auch) um die Feststellung und Durchsetzung der Rechte einzelner geht, Schutzgesetze im ... mehr lesen...