Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Landesberufungskommission für Tirol die an sie gerichtete Berufung des Beschwerdeführers gegen eine Entscheidung der paritätischen Schiedskommission mangels Bescheidqualität dieser Erledigung zurückgewiesen. Die Landesberufungskommission führte aus, die für das Verfahren vor der paritätischen Schiedskommission geltende Schiedskommissionsverordnung verlan... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art83 Abs2ASVG §347 Abs4AVG §18 Abs2AVG §66 Abs4Schiedskommissionsverordnung, BGBl 128/1991
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung einer Berufung gegen einen von der unzuständigen
Behörde erlassenen Bescheid; Urschrift lediglich von zwei Beisitzern
unterfertigt; keine Zurechnung des erstinstanzlich... mehr lesen...