Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Hason über die Beschwerde der T., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, Baupolizei …, vom 01.12.2016, Aktenzahl …, betreffend Bauordnung für Wien, ÜW Baubestand (vorschriftswidrige Baulichkeit), den BESCHLUSS gefasst: Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG (mangels rechtswirksam erlassenen Bescheides) als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Besc... mehr lesen...