Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Mag. Dr. Kundegraber über die Beschwerde des A B, geb. am xx, vertreten durch Dr. C D, Rechtsanwalt in G, gegen den „Ladungsbescheid“ der Landespolizeidirektion Steiermark vom 26. Jänner 2018, GZ: LV ST 0589/2016, mit dem eine Meldeverpflichtung gemäß § 49e Sicherheitspolizeigesetz (SPG) vorgeschrieben wurde, den B E S C H L U S S gefasst: A. Gemäß §§ 17 und 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.03.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4
Rechtssatz: Eine schriftliche Ausfertigung einer Erledigung hat gemäß § 18 Abs 4 dritter Satz AVG den Namen des Genehmigenden zu enthalten. Anderenfalls ist die Erledigung absolut nichtig. Diesem Erfordernis ist Genüge getan, wenn die Identität des Genehmigenden erkennbar ist, was auch bei einer le... mehr lesen...