Norm: AVG §18AVG §56 ffZPO §190 D5c
Rechtssatz: Die Ratihabierung einer vorläufigen Benützungsbewilligung durch die paritätische Kommission stellt keinen Bescheid dar und bedarf auch nicht der Form eines solchen oder der Zustellung an die Parteien. Entscheidungstexte 2 Ob 584/51 Entscheidungstext OGH 05.09.1951 2 Ob 584/51 3 Ob 682/51 ... mehr lesen...