Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherungsgesellschaft ist Haftpflichtversicherer jenes Architekten, der mit der Planung, Erarbeitung der Baugenehmigung sowie der Bauaufsicht für den Neubau eines Seniorenheims beauftragt war. Mit Bescheid des Bürgermeisters der beklagten Gemeinde vom 21. 4. 1999 wurde dem Bauwerber antragsgemäß die Baubewilligung zur Errichtung des Seniorenheims erteilt. Im Bescheid ist darauf hingewiesen, dass die vom Architekten erstellten Einreichpläne ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14. 6. 1959 geborene Klägerin war und ist polnische Staatsangehörige. Sie lebt seit dem Jahr 1981 in Österreich und bezog in der Zeit vom 3. 2. 1997 bis 22. 9. 1998 Arbeitslosengeld. Nach Erschöpfung dieses Anspruchs stellte sie beim Arbeitsmarktservice den Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe, dem mit Bescheid vom 7. 12. 1998 nicht Folge gegeben wurde. Gemäß § 33 Abs 1 AlVG sei Notstandshilfe nur unter den Voraussetzungen des § 34 AlVG zu gewähren, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1961 legte die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen dem (damaligen) Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft einen umfangreichen Bauentwurf, der unter anderem die Errichtung eines Haltestellengebäudes und eines Gütermagazins in einer Kärntner Stadt beinhaltete, zur eisenbahnrechtlichen Behandlung vor. Das Ministerium übermittelte diesen Bauentwurf dem Landeshauptmann von Kärnten "zur Durchführung der Bauverhandlung gemä... mehr lesen...
Norm: AVG §13aEisbG §33WRG §32 Abs5WRG §127
Rechtssatz: Die zur Erteilung einer eisenbahnbaubehördlichen Genehmigung zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, vor Erlassung eines Bewilligungsbescheids die Erteilung einer für das Bauvorhaben allenfalls nötigen wasserrechtlichen Bewilligung abzuwarten. Es besteht auch keine Manuduktionspflicht dahin, den Bauwerber zu einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung anzuleiten. E... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CcAHG §3 Cd3AVG §13aAVG §61EisbG §33WRG §32 Abs5WRG §137
Rechtssatz: Die Belehrungspflicht im Sinn des § 13a AVG ist ausdrücklich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auch auf die Belehrung in der Sache selbst. Sie hat nicht etwa zum Inhalt, eine Partei darüber zu belehren, welche Anträge sie zu stellen hat, um alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen zum Bau beziehungsweise Betrieb von ... mehr lesen...