Begründung: Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Johanna S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST ***** (EZ ***** GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Die im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümerin Johanna S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Die niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Josef S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST .74 (EZ 409 GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Der im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümer Josef S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgericht wies... mehr lesen...
Norm: AVG §11AVG §29RLG §23
Rechtssatz: Der Verwaltungsbehörde steht es grundsätzlich nicht frei, ob sie eine Zustellung an eine Person unbekannten Aufenthaltes zu Handen eines vom Gericht zu bestellenden Kurators oder durch öffentliche Bekanntmachung vornehmen will. Eine Ausnahme gilt für das Verfahren nach dem RLG im Hinblick auf dessen § 23. Entscheidungstexte 2 Ob 375/51 Entscheidu... mehr lesen...