Begründung: I. Der Antragsteller begehrt die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes iSd Art138 Abs1 lita [gemeint wohl: Z1] B-VG zwischen dem Oberlandesgericht Innsbruck und der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Diesem Begehren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wies mit Bescheid vom 18. Juli 2007 den Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Zuerkennung einer Entschädigung in der Höhe von € 5.000,-- gemäß §111... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaWRG 1959 §85, §111
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines verneinendenKompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und einerVerwaltungsbehörde mangels Vorliegens eines negativenKompetenzkonfliktes
Rechtssatz: Die BH Zwettl hat - anders als das Landesgericht Krems - nicht etwa ihre Zuständigkeit z... mehr lesen...