Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §141;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78 Abs3 litb;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Sahen die Satzungen einer Wassergenossenschaft, deren Zweck die Trinkwasserversorgung ist, einen Maßstab über die Aufteilung der Herstellungs-, Betriebs- und Haltungskosten nicht vor und liegt hinsichtlich der Einhebung derartiger Kosten nach einem an der Quadratmeteranzahl zugebauter Wohnfläche o... mehr lesen...