BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A sowie 2. B, beide vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 05. Juni 2020, ***, betreffend Genehmigung der Änderung einer Satzung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, beschlossen: I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwal... mehr lesen...