Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist seinen Ausführungen zufolge aufgrund eines Übergabevertrages aus dem Jahr 1976 Rechtsnachfolger des Franz M. Über Antrag der mitbeteiligten Partei, der Österreichischen Draukraftwerke AG (ÖDK), hatte der Landeshauptmann von Kärnten im Jahr 1965 gemäß §§60, 65, 99 und 114 Wasserrechtsgesetz 1959 (in der Folge: WRG 1959) mehrere näher bezeichnete Parzellen der Liegenschaft EZ 111 KG Malta im Ausmaß von 6,105.298 m2, die ... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5WRG 1959 §70
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Abweisung eines Antrags auf
Rückübereignung von im Zuge eines Kraftwerksbaus enteigneter
Grundflächen aufgrund Unterlassung entscheidungserheblicher
Feststellungen; keine abschließende Regelung des
Rückübereignungsanspruches im WRG 1959; verfassungskonforme Auslegung
bei zweckverfehlender Enteignung g... mehr lesen...