Entscheidungen zu § 62 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1986/12/13 83/07/0326

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn die bescheidmäßige Frist für die Duldung von Vorarbeiten gemäß § 62 Abs 1 WRG 1959 bei Einbringung der VwGH-Beschwerde bereits abgelaufen ist (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/2, S 318, angeführte Judikatur). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1986

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