Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Oktober 1971, Zl IIIa1-892/2, bewilligte der Landeshauptmann von Tirol der klagenden und gefährdeten Gemeinde (im folgenden: klagende Partei) die Fassung und Ableitung der „U*****“-Quellen als Gemeindewasserleitung. In der
Begründung: ist ua ausgeführt: „Zur Ausführung und Instandhaltung der Anlagen müssen gemäß § 72 WRG auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen ... mehr lesen...
Der Kläger, ein Bauunternehmer, machte im vorliegenden Prozeß geltend, er habe die Baugrube zur Errichtung einer Zentralkläranlage für die Gemeinde T gegen den T-Bach hin vor Überflutungen und vor dem Nachrutschen von Material durch Larsenwände abgesichert, die durch Stahlseile, die mit Zustimmung des Beklagten auf seinem Grund verankert worden seien, gehalten worden seien. Auch ohne Zustimmung des Beklagten sei der Kläger auf Grund des sogenannten Schaufelschlagrechtes berechtigt gew... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des § 62 WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte Benutzungsbefugnis des § 72 WRG zustatten kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 ... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Zur Auslegung und Abgrenzung von §§ 62 und 72 WRG. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 = JBl 1974,318 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0082665 Dokumentnummer JJR_19730509_OGH0002_0010O... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §62WRG §72
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Eigentümers eines Flußbettes gegen Baufirmen, die beim Straßenbau Aushubmaterial ins Flußbett geworfen haben, gehören auf den Rechtsweg. Entscheidungstexte 1 Ob 6/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 1 Ob 6/63 Veröff: ÖVA 1965,30 = EvBl 1963/362 S 495 = JBl 1964,155 ... mehr lesen...