Entscheidungen zu § 50 Abs. 7 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/7/7 2002/07/0008

I. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. März 1967 (als freiwillige Genossenschaft im Sinne des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) gegründete Wassergenossenschaft G. (WG) anerkannt. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des in dem (in den Verwaltungsakten enthaltenen) einen wesentlichen Bestandteil der Satzung der WG bildenden Mitgliederverzeichnis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §50 Abs7;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein Genossenschaftsmitglied einen Beschluss, mit dem etwa über das Vermögen der Genossenschaft in satzungswidriger Weise verfügt würde, nicht bekämpfen könnte, wenn durch eine solche finanzielle Gebarung öffentliche Interessen iSd § 50 Abs. 7 und § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

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