1 Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. April 2015, Ra 2015/06/0026, und auf die hg. Erkenntnisse vom 24. September 2015, Ra 2015/07/0060, und vom 26. Jänner 2017, Ra 2016/07/0061, verwiesen. 2 Die Revisionswerberinnen sind Eigentümerinnen von Grundstücken, auf denen sich Kanalleitungen befinden. 3 Mit Schreiben vom 24. Februar 2014 beantragten sie - in Modifizierung und Erweiterung bereits früher gestellter Anträge - bei der Bezirkshauptmannschaft Matter... mehr lesen...