Entscheidungen zu § 47 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1964/2/25 8Ob37/64

Norm: ABGB §364 B1WRG §39 Abs2WRG §47
Rechtssatz: Es besteht keine privatrechtliche Verpflichtung des oberen Grundeigentümers zur Beseitigung eines auf seinem Grundstück natürlich entstandenen Hemmnisses des Wasserflusses. Keine Zuleitung nach § 364 ABGB., wenn der obere Grundeigentümer die Beseitigung natürlich entstandener Hindernisse durch den unteren Grundeigentümer nicht duldet und den vorigen Zustand durch neuerliches Aufrichten des durch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1964

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