Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, vertreten durch die Österreichische Bundesforste AG, verkaufte dem Zweitbeklagten 2006 ein ungefähr 4 km2 großes Gebiet des Tennengebirges. Der Käufer wurde im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die klagende Partei begehrte, gestützt auf § 4 Abs 8 WRG und § 1 Abs 3a Bundesforstegesetz 1996, die Feststellung der Nichtigkeit der Kaufverträge. Sie begründete ihr Feststellungsinteresse damit, dass sie im selbständigen Wirkungsbereich Vo... mehr lesen...
Norm: WRG §4 Abs7WRG §4 Abs8WRG §4 Abs9WRG §4 Abs10
Rechtssatz: Der vom VwGH entwickelte
Rechtssatz: , könne eine Baubewilligung für ein seit Jahrzehnten bestehendes Gebäude nicht mehr aufgefunden werden, stehe aber fest, daß die Baubehörde den Mangel des Konsenses niemals beanstandet habe, so spreche die Vermutung dafür, daß das Gebäude in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung aufgrund einer nach den bei der Erbauung geltenden Vorschriften erteilte... mehr lesen...