Norm: WRG §4 Abs7WRG §4 Abs8WRG §4 Abs9WRG §4 Abs10
Rechtssatz: Der vom VwGH entwickelte
Rechtssatz: , könne eine Baubewilligung für ein seit Jahrzehnten bestehendes Gebäude nicht mehr aufgefunden werden, stehe aber fest, daß die Baubehörde den Mangel des Konsenses niemals beanstandet habe, so spreche die Vermutung dafür, daß das Gebäude in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung aufgrund einer nach den bei der Erbauung geltenden Vorschriften erteilte... mehr lesen...