Auf Grundlage des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erließ der Landeshauptmann von Salzburg (LH) am 15. Dezember 1980 eine Verordnung, mit der Bestimmungen zum Schutz des Quellgebiets der Wasserversorgungsanlage des Wasserverbandes Obere Enns erlassen wurden (LGBl. Nr. 7/1981; Marbachquellen-Schongebietsverordnung). Das Schongebiet besteht nach § 2 dieser Verordnung aus zwei Zonen. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung bedürfen in der Schongebietszone II näher aufgezählte Maßnahmen vor ihrer Ausführung e... mehr lesen...