Entscheidungsgründe: I.1. Die Solvay-Werke in Ebensee erzeugen aus den Rohstoffen Steinsalz (Sole) und Kalkstein die Produkte Soda, Ätznatronlaugen und Reinkarbonat, wobei als Abfallprodukt Chloride in gelöster Form und ungelöste Stoffe als Schlamm anfallen. Diese Abfallprodukte werden nach Verdünnung mit Seewasser in den Traunsee geleitet. Die wasserrechtliche Bewilligung für diese Abwassereinleitung war mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 15. Dezember 1969 befristet bi... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabWRG 1959 §32 Abs2 litd
Rechtssatz: WRG 1959; Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zur Einleitung von Abwässern in ein öffentliches Gewässer gemäß §§9, 12, 15, 21, 32, 99, 111 und 112; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Entscheidungstexte ... mehr lesen...