IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 52/ 1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. AH AG, AI 17, 5020 Salzburg, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 06.02.2018, Zahl yyy, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.03.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5WRG 1959 §32 Abs2VStG §44a Z1
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde herangezogene Strafnorm des § 137 Abs 2 Z 5 WRG stellt die bewilligungslose oder entgegen einer Bewilligung gemäß § 32 WRG die Einwirkung auf Gewässer unter Strafe. Straftatbestand ist daher, das... mehr lesen...