Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 15. März 1995 wurde der M Rohstoff-Aufbereitungs Gesellschaft m. b.H. (der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) gemäß § 29 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zur Inbetriebnahme einer näher umschriebenen Deponie für nicht gefährliche Abfälle auf Grundstücken der Katastralgemeinde N, Gemeinde K, erteilt. Als zu beh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §31b Abs7 idF 1997/I/059;
Rechtssatz: Der Zweck der Sicherheitsleistung im Sinne des § 31b Abs. 7 WRG 1959 ist es, die Erfüllung der mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Verpflichtungen, insbesondere die ordnungsgemäße Erhaltung und Auflassung der Deponie zu sichern. Nicht hing... mehr lesen...