I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M vom 10. Jänner 1984 wurde dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers gemäß §§ 32, 99, 101 Abs. 3 und § 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Lagerung von Bauschutt und Abraummaterial auf mehreren im Bescheid näher bezeichneten Grundstücken, befristet bis zum 31. Dezember 1993, unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Über Antrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Landeshauptman... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;WRG 1959 §105;WRG 1959 §31b Abs11;WRG 1959 §31d Abs3 litc;
Rechtssatz: § 105 WRG 1959 enthält einen Katalog von Schutzobjekten dieses Gesetzes und umfasst darin alle mit einer Beeinträchtigung von Gewässern einhergehenden Auswirkungen (Hinweis E 19. November 1998, 96/07/0059). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...