Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer - von Beruf Kaufmann - bringt vor, er sei im Besitz eines Gewerbescheines betreffend die Vernichtung und Verwertung flüssiger und fester Abfallstoffe sowie Erzeugung chemisch-technischer Produkte und Anstrichmittel unter Ausschluß jeder konzessionspflichtigen Tätigkeit, im Standort des Hauptbetriebes in 1140 Wien, R-gasse 26, beschränkt auf den Bürobetrieb. Er sei daher auch zum Sammeln und Aufarbeiten von Altölen gemäß dem Altölg... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18GewO 1973 §360 Abs2WRG 1959 §31 Abs3WRG 1959 §122
Rechtssatz: WRG 1959; keine Bedenken gegen §§31 Abs3 und 122; GewO 1973; keine Bedenken gegen §360 Abs2; keine denkunmögliche Anwendung dieser Bestimmungen Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung von... mehr lesen...