Begründung: Eine GmbH & Co KG betrieb auf einer ihr gehörigen Liegenschaft zumindest seit 1967 einen Mineralölhandel. Im Jahr 1992 wurde anlässlich einer behördlichen Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von den Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen waren, die das Grundwasser beeinträchtigt hatten. Nachdem die GmbH & Co KG die Liegenschaft im Jahr 1997 an einen Zwischenerwerber weiterveräußert hatte, der sie seinerseits an eine (als grundbücherliche Eigentümer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Liegenschaftseigentümerin), auf deren Betriebsgelände beim Linzer Tankhafen am 12.Februar 1993 etwa 1000 Liter Dieselkraftstoff aus einem schadhaften Eisenbahnkesselwagen austraten. Der Kesselwagen stand in Warteposition und sollte einem anderen Unternehmen zugestellt werden. Der Ölaustritt war durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände verursacht worden: ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4WRG §31 Abs6
Rechtssatz: Die primäre Haftung als Verursacher schließt die subsidiäre Ersatzpflicht des Liegenschaftseigentümers aus (vgl 1 Ob 1/93). Einzelrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern als nach § 31 Abs 4 WRG subsidiär Haftenden sind überdies durch die Beschränkungen des § 31 Abs 6 WRG privilegiert. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Ents... mehr lesen...
Begründung: Am 3. April 1991 lenkte ein Dienstnehmer der Antragstellerin einen von dieser gehaltenen Tankwagenzug, bestehend aus dem mit etwa 17.000 Liter Dieseltreibstoff, Normal- und Superbenzin beladenen Zugfahrzeug und dem mit etwa 16.000 Liter Superbenzin beladenen Anhänger auf der Westautobahn in Richtung Salzburg. Um etwa 23.00 Uhr stürzte im Gemeindegebiet von Neustift-Innermanzing der Anhänger um und begann zu brennen. Das Feuer griff auf das Zugfahrzeug über und beide Fa... mehr lesen...