IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde von AB AA, AF 4, AD AE, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (belangte Behörde) vom 17.10.2018, Zahl xxx/19-2018, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als das Datum im Spruchpunkt 4. des angefochtenen Bescheides statt „30.11.2018“ „15.12.2019“ zu lauten hat. II. Die o... mehr lesen...