IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 16.07.2018, ***, betreffend Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoferne stattgegeben, als d... mehr lesen...