1.1. Aus der von der BH am 14 8 2001 aufgenommenen Verhandlungsschrift über ?Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959? bezüglich der obbezeichneten Teichanlage ergibt sich: Die BH agierte aufgrund des Erlasses des Amtes der Bgld Landesregierung vom 27 6 2001, Zl 5-W-A 2398/14-2001, mit dem ihr unter Bezugnahme auf die eine wasserrechtliche Bewilligung dieser Teichanlage ablehnenden Bescheide des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15 9 1999, Zl 5... mehr lesen...